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Master Partner Agreement (MPA)

Diese MASTER-PARTNERVEREINBARUNG (diese „Vereinbarung“) wird von Claroty Ltd. oder einem seiner verbundenen Unternehmen („Claroty“) zur Verfügung gestellt und regelt Ihre Teilnahme am Partnerprogramm von Claroty (das „Partnerprogramm“) und gegebenenfalls den Verkauf von Claroty -Produkten (wie hierin definiert).

Durch den Beitritt zum Partnerprogramm oder den Kauf von Produkten von Claroty ohne eine separate unterzeichnete Vereinbarung, die eine entsprechende Transaktion regelt, erklärt sich der Partner damit einverstanden, an die hierin dargelegten Bedingungen gebunden zu sein. Die Annahme dieser Vereinbarung durch den Partner kann folgendermaßen angezeigt werden: (i) Einreichung eines Antrags auf das Partnerprogramm, (ii) Anklicken, um diese Vereinbarung zu akzeptieren oder anderweitig zuzustimmen, wenn eine solche Option von Claroty zur Verfügung gestellt wird, (iii) Aufgeben einer Bestellung für Produkte, in welchem Fall diese Vereinbarung ausschließlich für die Zwecke der jeweiligen Bestellung gilt, oder (iv) anderweitige Teilnahme am Partnerprogramm.

In der Unterzeichnung einer separaten Vereinbarung, die eine bestimmte Transaktion regeln soll (eine „bestehende Vereinbarung“), haben die Bedingungen der bestehenden Vereinbarung Vorrang, soweit sie für eine solche Transaktion gelten. Diese Vereinbarung gilt als durch Bezugnahme in jedes relevante Bestellformular zwischen Claroty und dem Partner aufgenommen, unabhängig davon, ob darin ein Hyperlink zu dieser Vereinbarung enthalten ist.

1. PARTNER-AUTORISIERUNG. Vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung oder eines anwendbaren Auftrags autorisiert Claroty den Partner und seine verbundenen Unternehmen, gegebenenfalls die folgenden Aktivitäten auf nicht-exklusiver Basis in dem oben genannten Gebiet durchzuführen:

1.1. Indirekter Wiederverkäufer. Wenn der Partner als indirekter Wiederverkäufer bezeichnet wird, kann er die Produkte von einem von Claroty autorisierten Vertriebshändler kaufen, um die Produkte an Kunden zu verkaufen, zu vertreiben und anzubieten, die sich im Gebiet befinden und die Lieferung entgegennehmen. Sofern nicht in einer Bestellung genehmigt, darf der Partner Produkte nicht an Dritte zum Zwecke des weiteren Weiterverkaufs durch diese Dritten verkaufen.

1.2. Direkter Wiederverkäufer. Wenn der Partner als direkter Wiederverkäufer bezeichnet wird, kann er die Produkte von Claroty kaufen, um die Produkte an Kunden zu verkaufen, zu vertreiben und anzubieten, die sich im Gebiet befinden und die Lieferung entgegennehmen. Sofern nicht in einer Bestellung genehmigt, darf der Partner Produkte nicht an Dritte zum Zwecke des weiteren Weiterverkaufs durch diese Dritten verkaufen.

1.3. Vertriebspartner. Wenn der Partner als Vertriebshändler bezeichnet wird, kann er die Produkte von Claroty kaufen, um die Produkte an Wiederverkäufer oder andere Vermittler zu verkaufen, die die Produkte anschließend an einen Kunden weiterverkaufen werden.

1.4. MSSP-Partner. Wenn der Partner als Managed Security Services Partner (ein „MSSP Partner“) bezeichnet wird, kann er die Produkte von Claroty oder einem von Claroty autorisierten Vertriebshändler kaufen und verwenden, um Kunden im Gebiet Managed Security Services bereitzustellen, die (a) in Verbindung mit einem Verkauf oder (b) zur Bereitstellung von Managed Security Services verwendet werden können, ohne Produktlizenzen an den Kunden zu übertragen. Jede Nutzung der Produkte durch den Partner unterliegt den in der EULA festgelegten Bedingungen. Für den Fall, dass der Partner die Produkte nicht in Verbindung mit Managed Security Services verkauft, ist der Partner der einzige Benutzer. Für den Fall, dass der Partner die Produkte in Verbindung mit den Managed Security Services verkauft, gilt der Partner auch als indirekter Wiederverkäufer oder direkter Wiederverkäufer, Partner und Kunde gelten beide als Benutzer.

1.5. Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Produkten. Der Partner kann, wie von Claroty und dem Partner vereinbart, Produktinstallations-, Bereitstellungs-, Post-Sale-Services und alle Partner-Services in Bezug auf die Produkte und Managed Security Services bereitstellen.

1.6. Die Produkte bewerben. Im Zusammenhang mit den hierin festgelegten Terminen setzt der Partner sein eigenes Direktvertriebspersonal ein, um Kunden zu identifizieren, zu registrieren und zu unterstützen und die Produkte und Managed Security Services zu bewerben. Der Partner benachrichtigt Claroty per E-Mail oder auf eine andere von den Parteien vereinbarte Weise über jeden potenziellen Kunden und benachrichtigt Claroty per E-Mail in einer von Claroty bereitgestellten Form nach Abschluss jedes Verkaufs oder Verkaufs der Managed Security Services. Der Partner benachrichtigt Claroty über alle Anfragen, die er von außerhalb des Gebiets bezüglich der Produkte erhält. Nichts in diesem Vertrag schränkt Claroty oder eine andere autorisierte Partei daran ein, Produkte an Kunden zu verkaufen.

1.7. Verwenden Sie die Produkte für Schulungen und Kundenvorführungen. Claroty kann dem Partner Nicht-für-Wiederverkaufsprodukte („NFR-Produkte“) zur Nutzung durch den Partner zur Verfügung stellen, um die Mitarbeiter des Partners zu schulen, Demonstrationen durchzuführen und Konzepte für Kunden nachzuweisen. Unter keinen Umständen darf der Partner das NFR-Produkt verkaufen oder übertragen oder das NFR-Produkt verwenden, um Kunden oder Dritten Schulungen anzubieten oder Wettbewerbsanalysen oder Benchmarktests ohne Claroty vorherige schriftliche Zustimmung durchzuführen. Die NFR-Software bleibt das alleinige Eigentum von Claroty. Eine NFR-Produktlizenz kann von Claroty jederzeit nach alleinigem Ermessen von Claroty widerrufen werden.

1.8. Verwenden Sie die Marke(n) und den/die Handelsnamen von Claroty.  Während der Laufzeit kann der Partner die Marken und Handelsnamen von Claroty für Marketing-, Werbe- und Supportzwecke sowie zur Bewerbung der Produkte gemäß den Marketingrichtlinien im Claroty Partner Program Portal in der jeweils gültigen Fassung anzeigen. Alle Marken und Handelsnamen, die Claroty in Verbindung mit seinen Produkten verwendet, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Claroty und/oder seinen verbundenen Unternehmen. Nichts in dieser Vereinbarung darf als Recht, Eigentum oder Beteiligung des Partners an einer Marke oder einem Handelsnamen von Claroty in Bezug auf die Produkte angesehen werden.

2.  PREISE, BESTELLUNGEN, LIEFERUNG, RECHNUNGEN UND ZAHLUNG

2.1.  Preise.  Der Listenpreis für die Produkte ist in der Preisliste festgelegt  und unterliegt den spezifischen Handelsbedingungen, die im Partnerportal von Claroty angegeben sind, oder wie anderweitig schriftlich zwischen dem Partner und Claroty vereinbart (die „Preise“). Die Preise schließen alle Verkaufs-, Gebrauchs-, Mehrwert-, Import-/Export-, Zoll- oder sonstigen Steuern, Quellensteuern, Gebühren, Abgaben, Zölle und sonstigen staatlichen Abgaben (mit Ausnahme von Steuern, die auf das Einkommen von Claroty erhoben werden) aus, die alle ausschließlich vom Partner getragen werden. Für den Fall, dass Claroty solche Steuern oder Abgaben zahlen muss, wird der Partner Claroty unverzüglich entschädigen. Claroty behält sich das Recht vor, diese Preise nach eigenem Ermessen zu ändern, zu ändern oder zu ändern, indem eine geänderte Preisliste herausgegeben wird, die mindestens dreißig (30) Tage nach der Veröffentlichung der geänderten Preisliste wirksam wird. Die neuen Preise gelten für alle Bestellungen, die nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung bestätigt wurden, mit Ausnahme von Produkten, für die innerhalb eines Monats vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderung vom Partner an Kunden feste Preisangebote abgegeben wurden. Die Preise, zu denen der Partner die Produkte den Kunden anbietet, werden nach alleinigem Ermessen des Partners festgelegt. Der Partner muss Claroty unverzüglich ein Wiederverkaufszertifikat oder eine Mitteilung vorlegen, dass der Partner über kein Zertifikat verfügt.

2.2. Bestellungen. Claroty kann nach eigenem Ermessen: (i) vom Partner verlangen, die Produkte von einem Vertriebshändler zu kaufen; oder (ii) einem Partner erlauben, die Produkte von Claroty zu kaufen. Der Partner ist allein verantwortlich für die Einziehung der dem Partner für die Produkte geschuldeten Beträge und das Versäumnis, die vom Kunden geschuldeten Beträge oder die Kündigung der Managed Security Services durch den Kunden einzuziehen, oder entschuldigt nicht die Leistung des Partners, Claroty die in einer Bestellung festgelegten Beträge zu zahlen.

(a) Partnerbestellungen bei Claroty. Wenn der Partner Produkte direkt von Claroty kauft, wird eine Bestellung angenommen, je nachdem, was früher eintritt: (i) ein vom Partner unterzeichnetes Bestellformular; oder (ii) die Bestellung des Partners, die sich auf die Bedingungen in einem Bestellformular bezieht. Jede Bestellung muss mindestens den Namen und die Adresse des jeweiligen Kunden, die gekauften Produkte und den Preis für diese Produkte enthalten. Die Erteilung einer Bestellung durch den Partner und die Annahme durch Claroty gemäß und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung führt zu einem Verkaufsvertrag zwischen Claroty und dem Partner zu den Bedingungen dieser Bestellung dieser Vereinbarung. Claroty alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternehmen wird, um alle von Claroty angenommenen Aufträge zu erfüllen. Alle zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen, die in einer vom Partner bereitgestellten Bestellung enthalten sind, sind null und nichtig.

(b) Partnerbestellungen mit Vertriebspartnern. Wenn der Partner Produkte von einem Vertriebshändler kauft, unterliegen alle Preis- und Zahlungsbedingungen der Vereinbarung, die einen solchen Kauf zwischen dem Partner und dem Vertriebshändler genehmigt. Claroty übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit den Käufen des Partners (einschließlich etwaiger Verpflichtungen oder Bedingungen darin), die bei den Vertriebspartnern platziert werden. ClarotyDie Verpflichtung von zur Bereitstellung von Produkten entspricht der Vereinbarung von Claroty mit dem Vertriebshändler und der entsprechenden Bestellung des Vertriebshändlers, die von Claroty angenommen wird.

2.3. Pass-Through-Bedingungen; Bestellbestätigung. Jeder Verkauf von Produkten muss von einem Kaufvertrag begleitet werden, in dem der Kunde zustimmt, die Bedingungen der EULA und alle anderen in einem Bestellformular angegebenen oder dem Partner anderweitig zur Verfügung gestellten Bedingungen einzuhalten, um an den Kunden weitergeleitet zu werden, auch wenn der Verkauf über einen Vermittler erfolgt (zusammen „Abflussbedingungen“). Auf Anfrage von Claroty wird der Partner Claroty unverzüglich eine Kopie aller Kaufverträge mit Kunden zur Verfügung stellen. Der Partner darf ohne Claroty vorherige schriftliche Zustimmung die Bedingungen der Ablaufbedingungen nicht mit einem potenziellen Kunden verhandeln oder sich mit widersprüchlichen, abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen einverstanden erklären, die über die in den Ablaufbedingungen festgelegten Bedingungen hinausgehen. Der Partner unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um Claroty Bemühungen zur Durchsetzung der Down-Bedingungen zu unterstützen, und meldet Claroty unverzüglich schriftlich jeden Verstoß oder vermuteten Verstoß des Kunden gegen die EULA, nachdem der Partner davon Kenntnis hat. Zur Klarstellung: Wenn der Partner als Vertriebspartner handelt, muss er sicherstellen, dass alle Verkäufe von Produkten an Vermittler Bedingungen enthalten, die die Einhaltung der geltenden Flow Down-Bedingungen erfordern.

2.4. Aussetzung der Leistung. Verstößt der Partner gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Nichtzahlung von Gebühren, die einem Claroty oder einem Vertriebshändler geschuldet werden, kann Claroty seine Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung aussetzen oder kündigen. Nichts hierin schränkt die Rechtsmittel von Claroty ein, falls ein Partner die Produkte nicht bezahlt, noch ist Claroty verpflichtet, die Bereitstellung der Produkte an einen Kunden einzustellen.

2.5. Aufzeichnungen. Der Partner führt detaillierte Aufzeichnungen in Bezug auf die Nutzung oder den Verkauf der Produkte durch den Partner, damit Claroty die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Partner überprüfen kann. Solche Aufzeichnungen müssen mindestens alle Kundennamen und -adressen, die Seriennummer (S/N) der an jeden Kunden verkauften Produkte, das Datum und die identifizierenden Informationen jedes dem Kunden zur Verfügung gestellten Lizenzschlüssels enthalten. Der Partner wird Claroty auf Anfrage von Claroty während der gesamten Laufzeit und nach Beendigung dieser Vereinbarung eine Kopie dieser Unterlagen zur Verfügung stellen und Claroty eine vollständige Kopie dieser Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Partner bewahrt eine Kopie dieser Aufzeichnungen, die sich in seinem Besitz befinden, für mindestens zwei (2) Jahre ab der Lieferung an Claroty auf.

2.6. Prüfung.  Claroty hat das Recht, die relevanten Aufzeichnungen des Partners zu überprüfen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Partner zu überprüfen, und zwar nicht mehr als zweimal während eines Kalenderjahres, entweder allein oder durch einen unabhängigen zertifizierten Wirtschaftsprüfer.  Eine solche Inspektion muss während der regulären Geschäftszeiten mindestens zehn (10) Werktage im Voraus durchgeführt werden.  Die Gebühren und Ausgaben einer solchen Prüfung werden von Claroty getragen, es sei denn, der Wirtschaftsprüfer stellt fest, dass Claroty um fünf Prozent (5 %) oder mehr zu wenig bezahlt wurde. In diesem Fall trägt der Partner diese Gebühren und Ausgaben.

3. DIENSTLEISTUNGEN. Claroty ist verantwortlich für die Bereitstellung von technischem Support in Übereinstimmung mit dem ausgewählten oder erworbenen Supportniveau in Übereinstimmung mit einer anwendbaren Bestellung und der jeweils aktuellen Support-Richtlinie von Claroty. Wenn der Partner beabsichtigt, seinen Kunden seine eigenen Support-Dienstleistungen anzubieten, ist der Partner dem Kunden gegenüber ausschließlich für diese Unterstützung verantwortlich und haftbar und muss diese Unterstützung in Übereinstimmung mit der Support-Richtlinie und allen anderen im Partner Portal enthaltenen Anforderungen, falls zutreffend, bereitstellen, einschließlich der Einholung bestimmter Zertifizierungen auf Schulungsniveau, wie von Claroty gefordert. Darüber hinaus hindert der Partner Kunden in keinem Fall daran, Claroty um Unterstützung zu bitten.

4. VERTRAULICHKEIT UND SCHUTZRECHTE

4.1. Vertraulichkeit. Jede Partei kann Zugang zu bestimmten nicht öffentlichen und/oder geschützten Informationen der anderen Partei haben, in jeglicher Form oder Medien, einschließlich (ohne Einschränkung) vertraulicher Geschäftsgeheimnisse und anderer Informationen im Zusammenhang mit den Produkten, Software, Technologie, Daten, Know-how, oder Geschäfte der anderen Partei, ob schriftlich oder mündlich, und alle anderen Informationen, von denen eine vernünftige natürliche oder juristische Person Grund zu der Annahme haben sollte, dass sie geschützt sind, vertraulich, oder wettbewerbssensibel sind (die „vertraulichen Informationen“). Jede Partei ergreift angemessene Maßnahmen, die mindestens so schützend sind wie diejenigen, die zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergriffen werden, jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor der Offenlegung gegenüber einem Dritten zu schützen. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei verwenden oder offenlegen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gemäß diesem Vertrag oder geltendem Recht zulässig. Alle Rechte, Rechtsansprüche und Interessen an vertraulichen Informationen sind und bleiben alleiniges und ausschließliches Eigentum der offenlegenden Partei.

4.2. Veröffentlichung. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Claroty den Partner als Partner und Benutzer der Produkte identifizieren und die Marke und/oder das Logo des Partners (i) in Verkaufspräsentationen, Werbe-/Marketingmaterialien und Pressemitteilungen und (ii) auf der Website von Claroty verwenden kann, einschließlich eines Links zur Website des Partners für Werbezwecke.

4.3. Schutzrechte.  Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass das Eigentum an allen geltenden Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Patenten und anderen geistigen Eigentumsrechten an den Produkten, einschließlich aller neuen Versionsversionen, Aktualisierungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Verbesserungen, die daran vorgenommen werden, und an den vertraulichen Informationen von Claroty, Claroty übertragen wird und bleibt. Darüber hinaus bleiben alle anderen Aspekte der Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Programme, Verfahren zur Verarbeitung, Gestaltung und Struktur einzelner Programme und deren Interaktions- und Programmiertechniken, das alleinige und ausschließliche Eigentum von Claroty und dürfen vom Partner weder direkt noch indirekt an andere Personen, Unternehmen oder Institutionen verkauft, offengelegt, offengelegt oder anderweitig kommuniziert werden, als dies ausdrücklich hierin festgelegt ist. Der Partner muss unverzüglich eine schriftliche Benachrichtigung über Feedback-Daten (z. B. Fragen, Kommentare, Vorschläge oder dergleichen) von Kunden in Bezug auf die Produkte (zusammen „Feedback“) bereitstellen. Dieses Feedback gilt als nicht vertraulich, und Claroty hat eine nicht ausschließliche, weltweite gebührenfreie und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Integration dieses Feedbacks in die Produkte und/oder andere aktuelle oder zukünftige Produkte oder Dienstleistungen von Claroty (ohne Zustimmung des Partners oder eines Kunden und ohne weitere Vergütung). Der Partner verpflichtet sich, (i) keine abgeleiteten Werke der Produkte oder eines Teils davon zu modifizieren oder zu erstellen; (ii) nicht zu löschen, ändern, jeder Kopie der Produkte und Medien den Namen der Produkte und das Urheberrecht hinzuzufügen, Markenzeichen oder andere Hinweise oder Legenden, die in oder auf oder bereitgestellt werden, jede Kopie, Medien, Master- oder Verpackungsmaterialien, die von Claroty bereitgestellt werden oder die von Claroty jederzeit verlangt werden können; und (iii) nicht umgekehrt zusammenzubauen, dekompilieren, Reverse Engineer oder anderweitig versuchen, Quellcode (oder die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Struktur oder Organisation) aus den Produkten. Der Partner muss Kunden auf diese Klausel aufmerksam machen, und jeder Kaufvertrag muss Beschränkungen enthalten, die nicht weniger streng sind als dieser Abschnitt.

4.4. Schutz von Rechten. Der Partner kooperiert vollständig mit Claroty beim Schutz der Rechte von Claroty an den Produkten und den vertraulichen Informationen von Claroty. Ohne Einschränkung des Vorstehenden verpflichtet sich der Partner, Claroty unverzüglich zu benachrichtigen, falls er Kenntnis von einer Verletzung dieser Rechte erhält. Claroty hat ausschließlich das Recht, nach eigenem Ermessen Klagen gegen eine Partei wegen Verletzung der Rechte von Claroty an den Produkten und seinen vertraulichen Informationen zu verfolgen. Der Partner verpflichtet sich, bei der Verfolgung einer solchen Klage vollständig mit Claroty auf Kosten von Claroty zusammenzuarbeiten. Jeder Kaufvertrag muss Beschränkungen enthalten, die nicht weniger streng sind als dieser Abschnitt.

5.  ZUSICHERUNGEN; GEWÄHRLEISTUNGEN

5.1.  Zusicherungen. Jede Partei sichert der anderen Partei zu und garantiert, dass (a) sie über die volle Unternehmensbefugnis und -befugnis verfügt, Folgendes auszuführen oder anderweitig zu akzeptieren, diesen Vertrag zu erfüllen und zu erfüllen; (b) diese Vereinbarung, wenn akzeptiert, stellt eine gültige und rechtsverbindliche Verpflichtung dieser Partei dar, gegen sie in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen durchsetzbar sind, vorbehaltlich der geltenden Gesetze in Bezug auf Konkurs, Moratorium und die Verfügbarkeit von billigkeitsrechtlichen Rechtsmitteln sowie rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Beschränkungen zur Durchsetzung von Bestimmungen, die eine Entschädigung vorsehen; und (iii) die Ausführung, die Lieferung und Erfüllung dieser Vereinbarung durch eine solche Partei keine Verletzung der oder anderweitig im Widerspruch zu stehen, eines seiner jeweiligen Unternehmensdokumente oder einer anderen Vereinbarung, Instrument oder Verpflichtung, dem sie unterliegt oder an das sie gebunden ist. 

5.2. Produktgarantie. Der Partner erkennt an, dass die EULA und das Bestellformular, falls zutreffend, die Produktgarantien vorgeben, die Claroty einem Benutzer zur Verfügung stellt. Der Partner verpflichtet sich, keine Vereinbarung mit einem Kunden abzuschließen oder ihm gegenüber eine Verpflichtung zu geben, die Laufzeit dieser Garantien zu verlängern, es sei denn, Claroty hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.

5.3. Claroty-Dienste. Claroty ist nur für die Erbringung von Dienstleistungen für einen entsprechenden Benutzer verantwortlich, wie in einem Bestellformular oder einer anderen Dienstleistungenbeschreibung angegeben, die Claroty dem Partner zur Verfügung stellt. Claroty solche Dienstleistungen auf professionelle und fachmännische Weise erbringen. Alle Support-Services werden gemäß der jeweils aktuellen Support-Richtlinie von Claroty ausgeführt und einem Benutzer bereitgestellt. Claroty ist nicht verpflichtet, einem Managed Security Services-Kunden Support-Services zu erbringen, es sei denn, ein solcher Kunde hat die Produkte in Verbindung mit einem Verkauf gekauft; für den Fall, dass kein Verkauf stattgefunden hat, wird Claroty diese Support-Services direkt an den Partner erbringen.

5.4. Partner-Services. Jeder Partner Services Partner, der einem Kunden zur Verfügung stellt, muss auf professionelle und fachmännische Weise bereitgestellt werden. Der Partner ist dem Kunden gegenüber für solche Dienstleistungen allein und ausschließlich verantwortlich und haftbar.

5.5.  Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER IN DEN ABSCHNITTEN 5.1, 5.2 UND 5.3 DARGELEGTEN ZUSICHERUNGEN GIBT CLAROTY GEGENÜBER PARTNERN, KUNDEN ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER LIZENZEN AB UND LEHNT ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

6.  HAFTUNGSBEGRENZUNG UND SCHADLOSHALTUNG.

6.1. Haftungsbeschränkung. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEM VERTRAG ODER ANDERWEITIG, CLAROTIE, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SEINE JEWEILIGEN LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER UND VERTRETER HAFTEN NICHT FÜR EINEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG IM RAHMEN EINES VERTRAGS, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER ANDERE RECHTLICHE ODER BILLIGKEITSRECHTLICHE THEORIE (I) FÜR BETRÄGE, DIE HÖHER SIND ALS: (A) DIE BETRÄGE, DIE DER PARTNER GEMÄß DIESER VEREINBARUNG TATSÄCHLICH IN DEM EINJÄHRIGEN ZEITRAUM VOR DEM HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS AN DIE ERKLÄRUNG GEZAHLT HAT ODER (B) WENN DAS HAFTUNGSBEGRÜNDENDE EREIGNIS MIT EINEM BESTIMMTEN PRODUKT ZUSAMMENHÄNGT, DAS AN EINEN BESTIMMTEN KUNDEN VERKAUFT WIRD, DIE BETRÄGE, DIE DER PARTNER TATSÄCHLICH IN DEM EINJÄHRIGEN ZEITRAUM VOR DEM EREIGNIS, DAS ZU DER HAFTUNG IN BEZUG AUF DIESES PRODUKT UND DEN KUNDEN GEFÜHRT HAT, AN DIE ERKLÄRUNG GEZAHLT HAT; ODER (II) FÜR JEGLICHE BESCHWERDEN, BESONDERE, ZUFÄLLIG, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLORENE DATEN, SELBST WENN ER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; ODER (III) FÜR KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN, TECHNOLOGIE ODER DIENSTLEISTUNGEN; ODER (IV) BEI VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN ODER UNTERBRECHUNG DER NUTZUNG. DIESER ABSCHNITT BESCHRÄNKT NICHT DIE HAFTUNG FÜR KÖRPERVERLETZUNGEN EINER PERSON.

6.2.  Claroty Schadloshaltung.

(a) Claroty verpflichtet sich, den Partner gegen alle Ansprüche oder Klagen zu verteidigen, dass die Software oder die Nutzung der Software durch den Partner die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt, und den Partner vollständig gegen alle direkten Verluste, Schäden, Kosten (einschließlich aller angemessenen Anwaltskosten) und Ausgaben schadlos zu halten, die dem Partner infolge solcher Ansprüche oder Klagen zugesprochen werden. Der Partner erklärt sich als Voraussetzung für Claroty Verpflichtungen aus diesem Vertrag damit einverstanden, dass: (i) Claroty unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er Kenntnis von einem solchen Anspruch oder einer solchen Klage erhält; (ii) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Claroty keine Eingeständnisse hinsichtlich Haftung oder Kompromiss machen oder einer Beilegung solcher Ansprüche oder Klagen zustimmen; und (iii) Claroty verpflichtet sich, auf eigene Kosten, ist berechtigt, alle Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten, die sich aus solchen Ansprüchen oder Klagen ergeben, ausschließlich zu führen oder beizulegen, und der Partner hat auf Anfrage und Kosten von Claroty, Claroty jede angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen und solchen Rechtsstreitigkeiten zukommen zu lassen.

(b) Wenn die Nutzung eines der Produkte durch den Partner gemäß diesem Vertrag oder nach Claroty Meinung wahrscheinlich wegen der Art der Verletzung, die im vorstehenden Absatz angegeben ist, untersagt, Claroty kann, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Partner das Recht zu verschaffen, diese Software gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung weiter zu nutzen; (ii) diese Software so zu ersetzen oder zu modifizieren, dass sie nicht rechtsverletzend und in ihrer Funktion im Wesentlichen gleichwertig zu der verbotenen Software ist; oder (iii) wenn die oben genannten Optionen (i) und (ii) trotz Claroty angemessener Bemühungen nicht erreicht werden können, dann kann Claroty auf seine Kosten, die entsprechende Software zurückrufen und falls zutreffend, die Lizenz dafür zu kündigen. Der Partner kooperiert bei einem solchen Rückruf mit Claroty .

(c) Ungeachtet der vorstehenden Bedingungen Claroty haftet nicht für Ansprüche wegen Verletzung jeglicher Art, soweit sie sich aus Folgendem ergeben: (i) Änderung der Produkte durch eine andere Partei als Claroty; (ii) die Kombination, Betrieb oder Verwendung von Produkten, die im Rahmen dieses Vertrags mit Ausrüstung geliefert werden, Geräte oder Software, die nicht von Claroty geliefert wurden, soweit ein solcher Anspruch vermieden worden wäre, wenn die Produkte nicht in einer solchen Kombination verwendet worden wären; oder (iii) Versäumnis des Partners, von Claroty bereitgestellte aktualisierte oder modifizierte Produkte zu verwenden oder zu vertreiben, um eine Verletzung zu vermeiden.

(d) DIESE UNTERSUCHUNG STELLT DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN VERPFLICHTUNGEN VON CLAROTY UND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES PARTNERS IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE ODER GRÖSSE DER VERLETZUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMsrechtEN DAR.

6.3. Entschädigung durch Partner.  Der Partner stellt Folgendes frei: Claroty von allen Ansprüchen freizustellen, Anforderungen, Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, Claroty infolge der Handlungen oder Unterlassungen des Partners entstanden ist, seine Direktoren, Beamter, Mitarbeiter oder Vertreter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Verstoß gegen die in Abschnitt 4.3 oben genannten Verpflichtungen des Partners und alle Ansprüche, die von einem Kunden geltend gemacht werden, soweit sie sich aus der Erbringung von Partnerleistungen durch den Partner ergeben, außer in dem Umfang, in dem sich solche Ansprüche ausschließlich aus dem Betrieb oder der Nutzung der Produkte ergeben. Claroty stimmt zu, dass: (i) er wird, so bald wie vernünftigerweise möglich, den Partner unverzüglich nach Bekanntwerden eines solchen Anspruchs schriftlich über alle Ansprüche zu informieren, für die er beabsichtigt, eine Entschädigung gemäß diesem Vertrag zu beantragen; (ii) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Partners, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, keine Eingeständnisse hinsichtlich Haftung oder Kompromiss machen oder einer Beilegung eines solchen Anspruchs zustimmen; und (iii) der Partner muss auf eigene Kosten, alle Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten, die sich aus einem solchen Anspruch ergeben, kontrollieren oder beilegen können, und Claroty wird auf Anfrage und Kosten des Partners, dem Partner jede angemessene Unterstützung in Verbindung mit diesen Verhandlungen und solchen Rechtsstreitigkeiten zu gewähren.

7.  VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTNER

7.1. Marketingbemühungen, Partnerverpflichtungen und Zusammenarbeit. Der Partner verpflichtet sich und verpflichtet sich, (i) die Produkte  in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zu vermarkten, (ii) mit Claroty in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Vermarktung, dem Verkauf und der Unterstützung von Claroty -Produkten zusammenzuarbeiten, (iii) die guten Geschäftspraktiken und alle für diese Vereinbarung, die Produkte und Dienstleistungen relevanten Gesetze und Vorschriften einzuhalten und (iv) seine Geschäfte auf eine Weise zu führen, die die Produkte positiv widerspiegelt. Bei seinen Marketing- und Vertriebsbemühungen wird der Partner das jeweils aktuelle Produkt verwenden. Der Partner wird weder Vertriebs- und Marketingmaterial bereitstellen noch Zusicherungen über Claroty oder die Produkte abgeben, die in irgendeiner Weise mit der Dokumentation für die Produkte unvereinbar sind, die Claroty dem Partner von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt. Zu diesem Zweck stimmt der Partner zu, Claroty zu gestatten, das Werbe- und Werbematerial des Partners für die Produkte vor der Verwendung zu überprüfen. Der Partner darf keine Werbeaktionen oder Werbung nutzen und zurücknehmen und zurückziehen, die Claroty für ungeeignet hält oder gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt. 

7.2. Compliance mit Partnerprogrammen. Der Partner kann Rabatte oder andere Handelsvorteile erhalten, die auf der Teilnahme des Partners am Partnerprogramm von Claroty basieren, einschließlich der Einhaltung von Richtlinien zur Registrierung von Geschäften, der Teilnahme an Schulungen, die dem Partner zur Verfügung gestellt werden, und der Teilnahme an anderen Anreizen, die im Partnerprogramm angeboten werden. Der Partner nimmt am Claroty -Programm zur Registrierung von Geschäften teil, um Verkaufs- oder MSSP-Möglichkeiten zu registrieren, wie in den Richtlinien zur Registrierung von Geschäften im Partnerportal von Claroty dargelegt.

7.3.  Verbotene Praktiken. Der Partner darf keine Verträge oder Verpflichtungen im Namen von Claroty eingehen oder Gewährleistungen oder andere Zusicherungen in Bezug auf die Produkte abgeben, außer denen, die hierin genehmigt sind, in einer Bestellung oder in einem separaten Schriftstück, das von den Parteien vereinbart wurde.

7.4.  Verantwortung für Vermittler. Soweit anwendbar, stellt der Partner sicher, dass alle Wiederverkäufer oder anderen Vermittler, die an einem Verkauf beteiligt sind, über die in diesem Vertrag dargelegten Verpflichtungen informiert werden und diese einhalten. Der Partner ist für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch einen Vermittler verantwortlich, als ob diese Verletzung vom Partner begangen worden wäre.

7.5. Verwaltete Sicherheitsdienste und Partnerdienste. Bei der Erbringung von Managed Security Services oder der anderweitigen Erbringung von Services für einen Kunden (zusammen „Partner Services“) erbringt der Partner Partner Services auf professionelle und fachmännische Weise. Der Partner ist für die Wartung und Unterstützung der Produkte und/oder der Managed Security Services verantwortlich.

7.6.  Zusätzliche Garantien. Der Partner sichert zu und garantiert, dass: (i) Partner oder Kunde, ein Nutzungsrecht eines Dritten besitzt oder hat, und Kontrollen, direkt oder indirekt, die gesamte Software, Hardware und Computersystemen (zusammen „Systeme“), in denen die Produkte installiert oder verwendet werden, (ii) sie hat, im eigenen Namen und im Namen des Kunden, falls zutreffend, Claroty befugt ist, Daten über die Produkte zu übermitteln, soweit dies für die Bereitstellung der Produkte an einen Benutzer erforderlich ist, (iii) sie eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung von Benutzerdaten hat, einschließlich personenbezogener Daten; und (iv) sie alle erforderlichen Offenlegungen vorgenommen hat, alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt, und alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt, die nach geltendem Recht erforderlich sind, Gesetz, um die Verarbeitung und Übertragung von Benutzerdaten zu ermöglichen.

7.7.  Versicherung. Der Partner muss für die Bedingungen dieses Vertrags alle Versicherungspolicen (und in solchen Beträgen) gemäß den geltenden Gesetzen und branchenüblichen Praktiken aufrechterhalten.

8.  ZEIT UND KÜNDIGUNG

8.1.  Laufzeit. Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt bis zur Kündigung durch eine der Parteien wirksam nach Ablauf von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Zustellung einer schriftlichen Kündigungsmitteilung durch den kündigenden Teil an die andere Partei (die „Laufzeit“). Der Partner versteht, dass er nach rechtmäßiger Kündigung dieses Vertrags keinerlei Rechte hat, die Produkte weiter zu vertreiben, und dass er im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung keinen Anspruch auf Entschädigung hat.

8.2.  Kündigung aus wichtigem Grund. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Kündigung an die andere Partei bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse gekündigt werden:

(a) im Falle eines wesentlichen Verstoßes der anderen Partei, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Mitteilung der nicht verletzenden Partei behoben wurde; oder

(b) nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei, falls die andere Partei zahlungsunfähig werden sollte, oder nach Einreichung eines Konkurs- oder Umstrukturierungsantrags durch oder gegen die andere Partei oder nach Einreichung eines Antrags auf Ernennung eines Treuhänders, Liquidators oder Konkursverwalters für diese Partei oder nach einer Abtretung zugunsten der Gläubiger durch diese Partei oder einer ähnlichen Klage, falls das Ereignis für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen andauert.

1.3. Wirkung der Kündigung.  Bei Kündigung dieser Vereinbarung (i) der Partner hat unverzüglich alle Vermarktungen einzustellen, Werbe- und Wiederverkaufsaktivitäten im Rahmen dieses Vertrags, und hat kein Recht, zusätzliche Kopien der Produkte zu bestellen oder zu erhalten, und alle Rechte und Lizenzen des Partners, die gemäß diesem Vertrag gewährt werden, enden sofort, mit der Ausnahme, dass (a) Lizenzen, die Kunden gemäß dieser Vereinbarung und den Bedingungen der EULA mit solchen Kunden gewährt werden, in Übereinstimmung mit den Bedingungen der geltenden EULA in Kraft bleiben, und (b) außer im Falle einer Kündigung durch Claroty gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 8.2 oben, Claroty alle Bestellungen, die vor dem Kündigungsdatum eingegangen sind, zu erfüllen, und wird, ohne Einschränkung, für den gesamten Zeitraum, der im Rahmen dieser Bestellungen bezahlt wird, Dienstleistungen zu erbringen, oder alle oder einen Teil dieser Aufträge kündigen und einen anteiligen Teil aller  im Voraus bezahlten Beträge in Bezug auf gekündigte Aufträge erstatten wird; und (ii) der Partner hat alle dann ausstehenden Beträge, die Claroty geschuldet werden, zu den Fälligkeitsterminen gemäß einer Bestellung unverzüglich zu bezahlen; und (iii) jede Partei wird, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Kündigung, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei an die andere Partei zurückgeben, Dokumentation, Kataloge und Literatur in seinem Besitz, in welcher Form auch immer gehalten wird (einschließlich aller Kopien oder Ausführungsformen davon), und der Partner wird die Verwendung von Marken einstellen, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und andere Bezeichnungen von Claroty.

1.4.  Keine der Parteien übernimmt Haftungs- oder Entschädigungsverpflichtungen jeglicher Art für Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden oder Verluste von Firmenwert oder Investitionen), Verluste oder Ausgaben jeglicher Art, die der anderen Partei (oder einer Entschädigung der anderen Partei) entstehen oder entstehen, die aus einer rechtmäßigen Kündigung dieses Vertrags durch diese Partei entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, die den Bedingungen des Vertrags entspricht, unabhängig davon, ob diese Partei Kenntnis von solchen Schäden, Verlusten oder Ausgaben hat oder nicht.

1.5.  Überleben. Die Abschnitte 2.1, 4, 6.1, 8 und 9 sowie die Verpflichtung des Partners, Gebühren für Produkte gemäß ausstehenden Bestellungen zu zahlen, die nicht von Claroty gekündigt wurden, bleiben nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund bestehen.

1.6. Kundenübergang. Nach Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund wird der Partner alle Kunden zum Kauf von Produkten an Claroty verweisen, einschließlich aller Kunden- und potenziellen Kundenanfragen.

9.  ALLGEMEIN

9.1. Einhaltung von Gesetzen durch Partner. Der Partner sichert zu, garantiert und verpflichtet sich, jederzeit alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, die für diesen Vertrag relevant sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die sich auf die Bekämpfung von Bestechung, Exportkontrolle und Datenschutz, die Produkte, ihren Vertrieb und die Dienstleistungen, die er im Rahmen dieses Vertrags erbringt, beziehen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden Der Partner darf sich nicht an betrügerischen, irreführende oder unethische Praktiken, die für Claroty nachteilig sind oder sein könnten, keine Leistung erbringen, finanziell oder anderweitig, an einen Kunden oder einen anderen Endbenutzer oder eines ihrer Mitarbeiter, im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten, und alle anwendbaren Ausfuhren einhalten, Wiederausfuhr- und Einfuhranforderungen, die in den geltenden Exportkontrollgesetzen und -vorschriften dargelegt sind, alle geltenden Datenschutzgesetze und alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Schmiergeldern. Der Partner muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Daten (einschließlich Daten, die eine Person persönlich identifizieren), die er erfasst, auf sie zugreift oder verarbeitet, vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung oder Übertragung und vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.

9.2. Unabhängige Auftragnehmer.  Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Claroty und der Partner im Rahmen dieses Vertrags als unabhängige Auftragnehmer handeln und dass der Partner oder einer der Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter des Partners unter keinen Umständen zu irgendeinem Zweck als Mitarbeiter von Claroty gilt. Dieser Vertrag darf nicht als Befugnis einer Partei ausgelegt werden, für die andere Partei in irgendeiner Eigenschaft zu handeln oder Verpflichtungen jeglicher Art für Rechnung oder im Namen der anderen Partei einzugehen, außer in dem Umfang und für die hierin vorgesehenen Zwecke. 

9.3. Geltendes Recht und rechtliche Schritte. Die Auslegung und Auslegung dieses Vertrags unterliegt den Gesetzen des Staates New York, ohne Rücksicht auf seine Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren, dass die Gerichte des Staates New York und des Bezirksgerichts der Vereinigten Staaten für den südlichen Bezirk von New York sowie alle Gerichte, bei denen eine Berufung gegen diese Gerichte erhoben werden kann, die ausschließliche Zuständigkeit für alle Angelegenheiten haben, die diesen Vertrag betreffen oder sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit verbunden sind.

9.4. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren und gleichzeitigen (mündlichen oder schriftlichen) Vorschläge, Verhandlungen, Gespräche oder Diskussionen zwischen oder zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und alle früheren Handels- oder Branchengepflogenheiten.

9.5. Änderung und Verzichtserklärung. Sofern in diesem Vertrag oder einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, kann jede Bestimmung dieses Vertrags geändert werden und die Einhaltung einer Bestimmung dieses Vertrags kann (entweder allgemein oder in einem bestimmten Fall und entweder rückwirkend oder prospektiv) nur mit der schriftlichen Zustimmung der Parteien aufgehoben werden.

9.6.  Zuweisung.  Diese Vereinbarung kann von einer Partei nicht ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden, vorausgesetzt, dass eine Fusion, ein Verkauf von Vermögenswerten, Aktien oder anderem Eigenkapital oder eine andere Transaktion, die zu einem Kontrollwechsel von Claroty führt (oder dazu führt, dass das Geschäft von Claroty , auf das sich diese Vereinbarung bezieht, von einer anderen Partei übernommen oder erworben wird), und eine Abtretung dieser Vereinbarung im Rahmen dieser Vereinbarung keine solche Zustimmung des Partners erfordert. Dieser Vertrag ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger bindend und kommt ihnen zugute.

9.7. Höhere Gewalt. Claroty haftet gegenüber dem Partner oder einem seiner Kunden nicht für Verluste, Kosten oder Schäden aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung von Produkten, die durch höhere Gewalt verursacht wurden oder sich daraus ergeben, Aufruhr, Feuer, Explosion, Unfall, Überschwemmung, Sabotage, Krieg, Unfähigkeit, Kraftstoff zu erhalten, Leistung, Rohstoffe oder Teile, Embargo, oder Regierungsgesetzen, Vorschriften, oder Bestellungen, Lockouts, Streik oder Arbeitsprobleme, Maßnahmen, oder Untätigkeit des Partners, oder Kunden davon, oder jede Ursache, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Claroty liegt.

9.8. Salvatorische Eigenschaften.  Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, ist diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken oder zu beseitigen, damit diese Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang in Kraft und wirksam und durchsetzbar bleibt.

9.9.  Überschriften.  Überschriften und Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht bei der Auslegung dieses Vertrags verwendet werden.

9.10.  Hinweise. Jede Mitteilung, die von einer der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung verlangt oder genehmigt werden muss, muss schriftlich erfolgen und persönlich von einem seriösen Nachtpostdienst (z. B. Federal Express) oder per Post erster Klasse (zertifiziert oder registriert) oder per Fax, bestätigt durch Post erster Klasse (registriert oder zertifiziert), an die andere Partei, adressiert wie unten dargelegt, zugestellt oder gesendet werden.  Mitteilungen gelten als wirksam (i) drei (3) Werktage nach der Vorauszahlung, wenn sie versandt werden, (ii) am nächsten Tag, wenn sie per Nachtpost versandt werden, oder (iii) am gleichen Tag, wenn sie per Fax versandt und wie oben beschrieben bestätigt werden.

GRUNDLAGE VON BARGAIN. JEDE PARTEI ERKENNT AN UND STIMMT ZU, DASS DIE GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGS- UND ABHILFEBESCHRÄNKUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG WESENTLICH SIND, AUF DER GRUNDLAGE DIESER VEREINBARUNG VERHANDELT WURDEN UND DASS SIE BEI DER BESTIMMUNG DER VON JEDER PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZU ZAHLENDEN GEGENLEISTUNG UND BEI DER ENTSCHEIDUNG JEDER PARTEI ZUM ABSCHLUSS DIESER VEREINBARUNG BERÜCKSICHTIGT UND REFLEKTIERT WURDEN.

ANHANG 1 – DEFINITIONEN

Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, das direkt oder indirekt eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei „Kontrolle“ das Eigentum oder die Kontrolle von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechte an Wertpapieren oder Beteiligungen an dem kontrollierten Unternehmen bedeutet.

Kunde“ bezeichnet entweder: (a) einen Kunden, der eine Lizenz für die Produkte vom Partner oder, falls zutreffend, einem Vermittler kauft; oder (b), falls zutreffend, einen Kunden, der vom Partner bereitgestellte Managed Security Services kauft.

Dokumentation“ bezeichnet das Benutzerhandbuch, Release Notes, Installationshinweise und andere Materialien, die die von Claroty zur Verwendung mit den Produkten gelieferte Produktfunktionalität beschreiben.

EULA“ bezeichnet die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung von Claroty unter www.claroty.com/eula, die die Nutzung der Produkte durch jeden Benutzer regelt und von Claroty von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann.

Hardware“ bezeichnet alle Hardwarekomponenten, die in den Produkten enthalten sind.

Lizenzschlüssel“ bezeichnet, falls zutreffend, ein von Claroty bereitgestelltes Dokument (in physischer oder elektronischer Form), das Folgendes auflistet: (i) die Produkte, einschließlich der Versionsnummer, falls zutreffend, die an den Partner verkauft werden; und (ii) den Code oder das Passwort, der/das eingegeben werden muss, um die Produkte zu aktivieren und zu verwenden oder die Anzahl der Endpunkte zu erhöhen.

„Bestellung“ bezeichnet eine Vereinbarung des Partners zum Kauf von Produkten, die entweder nach (i) der Unterzeichnung eines Bestellformulars durch Claroty und den Partner; (ii) der Bereitstellung einer Bestellung durch den Partner an Claroty , die sich auf ein Bestellformular bezieht und mit diesem übereinstimmt; oder (iii) der Vereinbarung des Partners mit einem von Claroty benannten Vertriebshändler zum Kauf der Produkte.

„Bestellformular“ bezeichnet ein Angebot, Bestellformular oder ein anderes Bestellinstrument, das Claroty oder gegebenenfalls ein Vertriebshändler dem Partner zur Verfügung stellt und die Verkaufsbedingungen der Produkte an den Partner festlegt.

Managed Security Services“ bezeichnet unter anderem Dienstleistungen, die der Partner einem Kunden unter Verwendung der Produkte bereitstellt, was die Bereitstellung von Lösungsintegration, Überwachung, proaktivem und reaktivem Support, Alarmierung und Compliance- Überwachung umfassen kann.

Partnerportal“ bezeichnet das Partnerprogrammportal von Claroty, das die Preisliste, Produktdetails, Programmrichtlinien, Schulungsressourcen und andere Informationen enthält, die die Teilnahme am Partnerprogramm von Claroty fördern und erleichtern sollen.

Preisliste“ bezeichnet Claroty Liste der Produkte, die für den Verkauf an Claroty -Partner autorisiert sind. Die Preislisteist im Partnerportal enthalten und enthält den von Claroty empfohlenen Verkaufspreis für die Produkte.

Produkte“ bezeichnet die Software, Hardware, Claroty Services und alle Dokumentationen, Verpackungen, Updates, Upgrades, Versionen und Änderungen daran.

 „Kaufvertrag“ bezeichnet einen Kaufvertrag, ein Kaufangebot, Einkaufsbedingungen oder ein ähnliches Dokument, unabhängig von seinem Titel, den der Partner mit Kunden abschließt und der die für einen Verkauf geltenden Geschäftsbedingungen enthält.

Verkauf“ bezeichnet bei Verwendung in Bezug auf die Produkte den Verkauf einer Lizenz zur Nutzung der Produkte an einen Kunden, und die Varianten „Verkauft“ und „Verkauf“ sind entsprechend auszulegen.

Claroty-Dienstleistungen“ bezeichnet alle von Claroty in Bezug auf die Produkte erbrachten Dienstleistungen, einschließlich Support-Dienstleistungen, Implementierungsdienstleistungen oder anderer von Claroty in Verbindung mit der Software und Hardware erbrachter Dienstleistungen.

„Software“ bezeichnet die Claroty -Softwareprodukte, die in der jeweils aktuellen Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind, unabhängig von der Art der Lieferung und allen Dokumentationen, Verpackungen, Updates, Upgrades, Versionen und Änderungen daran.

Support-Services“ bezeichnet Support- und Wartungsservices, die in Übereinstimmung mit der Support-Richtlinie von Claroty (die „Support-Richtlinie“) unter www.claroty.com/support-policy angeboten werden.

Benutzer“ bezeichnet gegebenenfalls jeden Endbenutzer der Produkte, zu denen Partner oder ein Kunde gehören können.

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