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Claroty Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Zuletzt überarbeitet 11.8.2023

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die „Vereinbarung“) wird von und zwischen der Claroty Ltd, oder ihrem verbundenen Unternehmen („Claroty“) und der Person, dem Unternehmen oder einer anderen juristischen Person, die in einer anwendbaren Bestellung identifiziert wird („Benutzer“), geschlossen. Claroty und der Benutzer wird jeweils als eine „Partei“ und zusammen als die „Parteien“ bezeichnet.

1.     Lizenzzuschuss und -beschränkungen.

1.1  Die Produkte. Die kommerziellen Softwareprodukte (die „Software“) und alle zugehörigen Hardwaregeräte („Geräte“), die dem Benutzer gemäß dieser Vereinbarung lizenziert werden, sind in jeder Bestellung, jedem Bestellformular oder jedem anderen Bestellinstrument aufgeführt, das von Claroty oder einem autorisierten Wiederverkäufer von Claroty (einem „Wiederverkäufer“) und dem Benutzer (jeweils eine „Bestellung“) abgeschlossen wurde. Der Begriff „Software“ umfasst auch (a) alle Überarbeitungen, Modifikationen, Erweiterungen, Updates und/oder Upgrades derselben, die dem Benutzer für die regulären und Standardzwecke, für die die Software entwickelt wurde, zur Verfügung gestellt werden, alles in Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung und der Bestellung dargelegten Bedingungen und (b) jede Zusammenstellung von Daten oder visueller Anzeige, die sich aus dem Betrieb der Software ergibt, sowie alle zugehörigen Materialien, Geräte, Systeme, Spezifikationen und Dokumentation (wie unten definiert). Die Geräte und Software werden gemeinsam als (die „Produkte“) definiert.

1.2  Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und in Übereinstimmung mit der Lizenzierungsmethode, den Einschränkungen und der Zahlung von Gebühren,  die in einer Bestellung festgelegt sind, gewährt Claroty dem Benutzer (und gegebenenfalls den verbundenen Unternehmen des Benutzers) hiermit eine oder mehrere der folgenden Lizenzarten (außer im Falle eines Evaluierungsprodukts, bei dem die gewährte Lizenz Abschnitt 12 unten unterliegt):
(i) Softwarelizenz

a) Abonnement-Softwarelizenz: während der in der Bestellung angegebenen Laufzeit eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und vollständig widerrufliche Lizenz zum Betrieb, zur Nutzung und Installation (falls zutreffend) der Software, nur in binär ausführbarer Form, ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Benutzers („Abonnement-Softwarelizenz“); oder

b) Unbefristete Softwarelizenz: eine unbefristete, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz zur Installation, zum Betrieb und zur Nutzung der Software in binär ausführbarer Form, ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Benutzers und gemäß der Bestellung („unbefristete Softwarelizenz“).

(ii) Gerätelizenz:

a) Abonnement-Anwendungslizenz: während der in der Bestellung angegebenen Laufzeit eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung der Appliance ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Benutzers und in Übereinstimmung mit der in der Bestellung festgelegten Lizenzmethode und den Beschränkungen („Abonnement-Appliance-Lizenz“).

b) Unbefristete Appliance-Lizenz: eine unbefristete, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung der Appliance ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Benutzers und in Übereinstimmung mit der in der Bestellung festgelegten Lizenzmethode und den Beschränkungen („Unbefristete Appliance -Lizenz“).

Die Subscription Software-Lizenz und die Subscription Appliance-Lizenz werden nachfolgend gemeinsam als „Abonnementlizenz(en)“ bezeichnet. Die unbefristete Softwarelizenz und die unbefristete Gerätelizenz werden nachfolgend gemeinsam als „befristete Lizenz(en)“ bezeichnet.

Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen und den Dokumentationen und Handbüchern der Produkte für die Installation installiert und/oder anderweitig bereitgestellt, die von Claroty oder einem Wiederverkäufer bereitgestellt werden („Dokumentation“). Alle anderen Rechte an den Produkten sind Claroty ausdrücklich vorbehalten. 

1.3  Verbotene Verwendungen. Sofern nicht ausdrücklich hierin oder in einer entsprechenden Bestellung angegeben, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Claroty , Benutzer darf nicht, noch erlauben, direkt oder indirekt: (i) verwenden, ändern, überarbeiten, verbessern, in oder mit anderer Software zu integrieren, oder eine abgeleitete Arbeit eines Teils des Produkts erstellen; (ii) verkaufen, weiterverkaufen, Lizenz (oder Unterlizenz), Leasing, zuweisen, Übertragung, verpfänden, oder die Rechte des Benutzers aus dieser Vereinbarung mit oder an andere Personen weiterzugeben; (iii) Kopie, verteilen, die Software zu veröffentlichen oder zu reproduzieren; (iv) die Produkte zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte zu verwenden oder zuzulassen; (v) offenlegen, die Ergebnisse eines Benchmarkings der Produkte zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen, oder solche Ergebnisse für die eigenen Softwareentwicklungsaktivitäten des Benutzers verwenden; (vi) zerlegen, dekompilieren, Reverse Engineer,  oder versuchen, einen Quellcode zu rekonstruieren oder zu entdecken, zugrunde liegende Ideen oder Algorithmen, Design- oder Maskenarbeiten des Geräts, soweit nach geltendem Recht nichts anderes im Gerichtsstand der Nutzung vorgeschrieben ist, ungeachtet dieses Verbots; (vii) Marken von Claroty entfernen oder anderweitig ändern, Logos, Urheberrechte oder andere Eigentumshinweise oder Indizien, falls vorhanden, fest oder an die Software angehängt, wie sie dem Benutzer bereitgestellt wird; (viii) Versand, die Produkte in ein Land zu übertragen oder zu exportieren, die Produkte in einer Weise zur Verfügung zu stellen oder zu verwenden, die gegen geltende Exportkontrollgesetze verstößt, Einschränkungen oder Vorschriften;  (ix) offenlegen, Geschäftsgeheimnisse, die in den Produkten enthalten sind, in jeglicher Form Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zugänglich zu machen; (x) ein Gerät für andere Zwecke als die für den Betrieb der Produkte erforderlichen zu verwenden; und/oder (xi) die Produkte unter Verstoß gegen geltende Gesetze verwenden, oder in einer Weise, die Rechte Dritter verletzt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistiges Eigentum oder Datenschutzrechte). Der Benutzer verpflichtet sich, Claroty, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Schäden, Verpflichtungen, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten, Schulden und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten) zu verteidigen, schadlos zu halten und schadlos zu halten, die sich aus der unbefugten Nutzung der Software durch den Benutzer ergeben, einschließlich aller Verstöße gemäß diesem Abschnitt.

1.4  Autorisierte Benutzer. Der Benutzer darf die Nutzung und/oder den Zugriff auf die Software durch Dritte oder andere Personen als (i) Mitarbeiter des Benutzers, deren Pflichten einen solchen Zugriff oder eine solche Nutzung erfordern, und (ii) autorisierte Berater und Unterauftragnehmer des Benutzers (mit Ausnahme direkter Wettbewerber von Claroty) auf dem Gelände des Benutzers und nur dann gestatten, wenn eine solche Nutzung im Rahmen ihrer Erbringung von Dienstleistungen im Namen des Benutzers erforderlich ist. Der Benutzer stellt sicher, dass die Mitarbeiter, Berater und Subunternehmer des Benutzers die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten, und trägt die volle Verantwortung für alle Schäden, die Claroty aufgrund einer Verletzung der Bedingungen der Lizenz durch Berater oder Subunternehmer des Benutzers entstehen.

1.5  Verbundene Unternehmen. Soweit eine Bestellung ein Recht zur Nutzung der Produkte durch die verbundenen Unternehmen des Benutzers vorsieht, muss der Benutzer: (i) sicherstellen, dass ein solches verbundenes Unternehmen die hierin enthaltenen Bedingungen einhält; und (ii) für jeden Verstoß gegen diese Bedingungen durch ein solches verbundenes Unternehmen verantwortlich sein. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet „verbundenes Unternehmen“ jede Einheit, die den Benutzer kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm steht, wobei „Kontrolle“ das direkte oder indirekte Eigentum von 50 % oder mehr der Stimmrechte bedeutet.

2.       Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Produkten. Sofern nicht in der Bestellung angegeben, ist Claroty nicht verpflichtet, die folgenden Dienstleistungen zu erbringen: (i) Support und Wartung für die Produkte oder (ii) Produktschulungen oder andere professionelle Dienstleistungen. Die Bestellung gibt an, welche Dienstleistungen dem Benutzer von Claroty oder seinen Wiederverkäufern bereitgestellt werden.

3.       Berücksichtigung. Die Gebühren und Zahlungsbedingungen für die Lizenz und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen sind in der Bestellung angegeben.

4.       Titel und Eigentum. Die Produkte und die Dokumentation werden lizenziert und nicht verkauft. Das Risiko für Hardwareteile der Appliance geht mit der Lieferung auf den Benutzer über. Claroty und seine Lizenzgeber alle Rechte, Interessen und Eigentumsrechte an der Software und der Dokumentation besitzen und behalten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf und an allen geistigen Eigentumsrechten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Verbesserungen, Revisionen, abgeleitete Werke usw.), die durch die Software nachgewiesen oder verkörpert werden und/oder an die Software angehängt/verbunden/verknüpft sind. Nichts in dieser Vereinbarung stellt einen Verzicht auf die geistigen Eigentumsrechte von Claroty nach einem Gesetz dar. Wenn der Benutzer Claroty oder seinen Wiederverkäufer mit Feedback-Daten (z. B. Fragen, Kommentare, Vorschlägen oder dergleichen) in Bezug auf die Software (zusammen „Feedback“) kontaktiert, hat Claroty eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Integration dieses Feedbacks in die Software und/oder andere aktuelle oder zukünftige Produkte oder Dienstleistungen von Claroty (ohne Genehmigung des Benutzers und ohne weitere Vergütung). Darüber hinaus können alle Informationen, die sich aus der Nutzung der Produkte ergeben (d. h. Metadaten, aggregierte und/oder Analyseinformationen), die keine persönlich identifizierbaren Informationen sind, von Claroty für jeden Zweck verwendet werden, einschließlich für die Entwicklung oder Verbesserung von Claroty Produkten oder damit verbundenen Dienstleistungen.

5.       Zusicherungen und Garantien, Ausschlüsse und Haftungsausschlüsse

5.1  Claroty . Claroty stellen dar, dass (i) es hat das volle Recht, Vollmacht und Befugnis zur Gewährung der hierin gewährten Rechte und Lizenzen; (ii) er branchenübliche Maßnahmen umsetzt, um die Aufnahme von Viren zu verhindern, schädliche Komponenten, illegaler Code, Zeitbomben, Würmer, Trojaner, Codes schützen, Datenvernichtungsschlüssel, oder andere Programmiergeräte oder Codes, die oder gewöhnt sein könnten, Zugang, ändern, löschen, Schäden, Deaktivieren oder Deaktivieren von Arbeitsergebnissen oder anderer Software, Computerhardware, oder Daten in der Software; (iii) solange der Benutzer Support- und Wartungsdienste von Claroty oder einem Wiederverkäufer erworben hat (die automatisch für Abonnementsoftwarelizenzen enthalten sind), die Software in erheblicher Übereinstimmung mit ihrer Dokumentation funktioniert, sofern die Software in Übereinstimmung mit der Dokumentation und den Bedingungen dieses Vertrags verwendet wird, und Claroty wird jede solche Nichtkonformität auf Kosten von Claroty reparieren; (iv) für Gerätelizenzen, Claroty gibt dem Benutzer die vom Hardwarehersteller gewährte Garantie zu den gleichen Bedingungen weiter, wie sie vom Hersteller bereitgestellt werden, und unterliegt denselben Einschränkungen und Voraussetzungen.

5.2  Ausschlüsse.Die oben dargelegten Garantien gelten nicht, wenn der Ausfall der Produkte auf Folgendes zurückzuführen ist oder anderweitig darauf zurückzuführen ist:  (i) Reparatur, Wartung oder Änderung der Produkte durch andere Personen als Claroty oder autorisierte Dritte von Claroty; (ii) Unfall, Fahrlässigkeit, anormale körperliche oder elektrische Belastung, anormale Umgebungsbedingungen, Missbrauch oder missbräuchliche Verwendung der Produkte; (iii) Verwendung der Produkte, die nicht in Übereinstimmung mit den Handbüchern der Produkte stehen, Spezifikationen oder Dokumentation; (iv) die Kombination der Produkte mit Geräten oder Software, die nicht von Claroty autorisiert oder bereitgestellt wurden oder anderweitig von Claroty in den Produkthandbüchern genehmigt wurden, Spezifikationen oder Dokumentation; oder (v) die Produkte, die für die Beta-Bewertung lizenziert werden, Test- oder Demonstrationszwecke.

5.3  Haftungsausschlüsse. Außer FÜR DIE IN ABSCHNITT 5.1 VORGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WIRD DIE SOFTWARE „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND CLAROTY LEHNT ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, MARKTGÄNGIGKEIT, NICHT-UNTERBRECHUNG, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND JEGLICHE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSGERICHT ODER DER NUTZUNG DES HANDELS ERGEBEN. DER BENUTZER ERKENNT AN, VERSTEHT UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS CLAROTY NICHT GARANTIERT ODER GARANTIERT, DASS ER ALLE SYSTEMBEDROHUNGEN, SCHWACHSTELLEN, MALWARE UND SCHADSOFTWARE DES BENUTZERS ODER SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FINDET, LOKALISIERT ODER ENTDECKT, UND DER BENUTZER UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ÜBERNEHMEN DAFÜR KEINE VERANTWORTUNG.

6.       Haftungsbeschränkung. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, (A) KLARE, SEINE LIEFERANTEN, LIZENZGEBER, UND/ODER WIEDERVERKÄUFER HAFTEN NICHT, OB VERTRAGLICH, UNERLAUBTE ODER ANDERE, AN BENUTZER ODER DRITTE FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIG, GESUNDHEIT, EXEMPLÄR, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIEßLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON GESCHÄFTSERGEBNISSEN, ENTGANGENER GEWINN ODER FIRMENWERT UND VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN ODER UNTERLAGEN), VON JEDER PERSON AUSGESTELLT, AUS UND/ODER IN VERBINDUNG MIT DER INSTALLATION DER SOFTWARE ODER DES GERÄTS ODER EINER VON CLAROTY ODER SEINEN WIEDERVERKÄUFERN GELIEFERTEN AUSRÜSTUNG ODER EINES VON CLAROTY ODER SEINEN WIEDERVERKÄUFERN GELIEFERTEN SYSTEMS UND/ODER DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DES GERÄTS ODER EINER VON CLAROTY ODER SEINEN WIEDERVERKÄUFERN GELIEFERTEN AUSRÜSTUNG ODER EINES VON CLAROTY ODER SEINEN WIEDERVERKÄUFERN GELIEFERTEN SYSTEMS ODER IHRER UNFÄHIGKEIT, DIESE ZU VERWENDEN, ENTSTEHEN, SELBST WENN CLARTY AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; UND (B) IN KEINEM FALL DIE GESAMTHAFTUNG DER CLARTY AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG AUS ALLEN ANSPRÜCHEN ODER KLAGEGRÜNDEN UND AUS ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN, DIE VON DER CLAROTY TATSÄCHLICH ERHALTENEN GESAMTZAHLUNGEN FÜR DIE SOFTWARE/ANWENDUNG ZU ÜBERSCHREITEN, WENN IRGENDWELCHE, WÄHREND DES ZEITRAUMS VON ZWÖLF (12) MONATEN, BEVOR EIN SOLCHER ANSPRUCH ODER KLAGEGRUND ENTSTANDEN IST. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IST KUMULATIV UND NICHT PRO VORFALL.

7.       Drittanbieter-Software. Die Software kann Software, Dateien und Komponenten von Drittanbietern verwenden oder beinhalten, die Open-Source- und Lizenzbedingungen von Drittanbietern unterliegen („Komponenten von Drittanbietern“). Das Recht des Benutzers, solche Komponenten Dritter als Teil oder in Verbindung mit der Software zu verwenden, unterliegt allen anwendbaren Bestätigungen und Lizenzbedingungen, die diesen Komponenten Dritter beigefügt sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Lizenzbedingungen solcher Komponenten Dritter und dieser Vereinbarung haben die Lizenzbedingungen der Komponenten Dritter im Zusammenhang mit den zugehörigen Komponenten Dritter Vorrang. Eine Liste der Komponenten Dritter ist in der Software oder ihrer Dokumentation verfügbar und wird von Zeit zu Zeit aktualisiert.

8.       Benutzerdaten. Der Benutzer erkennt hiermit an, dass die Software Folgendes erfassen kann: Verwendung, technische und damit verbundene Informationen der Systeme und Computer des Benutzers, einschließlich IP-Adresse, zu speichern und an Claroty   zu übermitteln, Datei-Hashes, Browser-Typ, Betriebssystem, Anwendungsnutzung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine erfolgreiche Installation und/oder Entfernung), Softwarenutzung und periphere Hardware, die regelmäßig gesammelt werden können, um die Bereitstellung der Software zu erleichtern, Software-Updates, den Support der Software und andere Dienstleistungen, die dem Benutzer bereitgestellt werden, einschließlich Online-Services. Claroty hat keinen Zugriff auf diese Daten, es sei denn, sie werden vom Benutzer freiwillig bereitgestellt. Die Datenverarbeitungsvereinbarung, verfügbar unter https://www.claroty.com/DPA und hierin durch Bezugnahme aufgenommen, (die „DPA“) gilt für jede Softwarebestellung, wenn die Verarbeitung (wie im DPA definiert) personenbezogener Daten (wie im DPA definiert) der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) unterliegt, nur in dem Umfang, in dem (i) der Benutzer der Verantwortliche (wie im DPA definiert) für personenbezogene Daten ist und Claroty ein Auftragsverarbeiter für personenbezogene Daten ist, und (ii) die Software beinhaltet die Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf Personen, die zum Zeitpunkt der Verarbeitung in einer Gerichtsbarkeit ansässig sind, die der DSGVO unterliegt.

9.       Laufzeit und Kündigung

9.1. Vertragslaufzeit. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, je nachdem, was früher eintritt: (a) die Annahme einer Bestellung durch den Benutzer; oder (b) das erste Herunterladen, die Installation, den Betrieb oder die Nutzung der Produkte und bleibt während der Laufzeit in Kraft, es sei denn, sie wird gemäß dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt. Die Bestellung gibt die Laufzeit der anwendbaren Lizenz des Benutzers an (die „Laufzeit“).

9.2. Grundlagen für die Kündigung. Jede Partei kann diesen Vertrag oder eine bestimmte Bestellung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diesen Verstoß behebt oder behebt. Darüber hinaus kann jede Partei diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, falls eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eintreten: (a) Ernennung eines Treuhänders oder Konkursverwalters für das gesamte oder einen Teil des Vermögens der anderen Partei; (b) Insolvenz oder Konkurs der anderen Partei; (c) eine allgemeine Abtretung durch die andere Partei zugunsten von Gläubigern; oder (d) Auflösung oder Liquidation der anderen Partei.

9.3. Wirkung der Kündigung. Bei Kündigung dieses Vertrags oder einer Bestellung: (i) alle Abonnementlizenzen, die dem Benutzer im Rahmen aller gültigen Bestellungen (im Falle einer Kündigung des Vertrags) oder der im Rahmen einer bestimmten Bestellung (im Falle einer spezifischen Kündigung) gewährt werden, je nach Sachlage, verfallen, und dem Benutzer ist es nicht mehr gestattet, die Produkte zu verwenden; (ii) außer im Falle eines Verstoßes des Benutzers gegen diese Vereinbarung, Die Nutzung von Produkten durch den Benutzer, die unter einer unbefristeten Lizenz lizenziert sind, ist gemäß den hierin dargelegten Bedingungen gestattet (ohne Verpflichtung von Claroty oder seinem Wiederverkäufer, Wartung und/oder Support bereitzustellen); und (iii) alle vom Benutzer bis zum Kündigungsdatum gezahlten Beträge nicht erstattungsfähig sind, und der Nutzer nicht von der Pflicht des Nutzers befreit ist, alle fälligen Beträge, die Claroty im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldet werden, vollständig zu entlasten, welche Beträge zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags sofort fällig und zahlbar werden.

9.4. Überleben. Alle Rechte, Verpflichtungen oder erforderlichen Leistungen der Parteien in dieser Vereinbarung, die aufgrund ihrer ausdrücklichen Bedingungen oder Art und ihres Kontextes dazu bestimmt sind, die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung zu überdauern, bleiben auch nach einer solchen Kündigung oder einem solchen Ablauf bestehen.

10.     Vertraulichkeit.  Jede Partei kann Zugang zu bestimmten nicht öffentlichen und/oder geschützten Informationen der anderen Partei haben, in jeglicher Form oder Medien, einschließlich (ohne Einschränkung) vertraulicher Geschäftsgeheimnisse und anderer Informationen im Zusammenhang mit den Produkten, Software, Technologie, Daten, Know-how, oder Geschäfte der anderen Partei, ob schriftlich oder mündlich, und alle anderen Informationen, von denen eine vernünftige Person oder juristische Person Grund zu der Annahme haben sollte, dass sie geschützt sind, vertraulich, oder wettbewerbssensibel sind (die „vertraulichen Informationen“). Jede Partei ergreift angemessene Maßnahmen, die mindestens so schützend sind wie diejenigen, die zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergriffen werden, jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor der Offenlegung gegenüber einem Dritten zu schützen. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei verwenden oder offenlegen, es sei denn, dies ist gemäß diesem Vertrag zulässig oder gemäß geltendem Recht erforderlich. Alle Rechte, Rechtsansprüche und Interessen an vertraulichen Informationen sind und bleiben alleiniges und ausschließliches Eigentum der offenlegenden Partei. Keine der Parteien ist gemäß diesem Vertrag verpflichtet, Informationen vertraulich zu behandeln, die (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich sind, (ii) obwohl ursprünglich vertrauliche Informationen, nachträglich öffentlich zugänglich werden, außer durch Verletzung der Verpflichtungen dieser Partei aus dieser Vereinbarung oder durch Verletzung der Vertraulichkeitspflichten einer anderen Person oder Organisation, (iii) durch dokumentarische Beweise nachgewiesen werden, dass sie dieser Partei vor der Offenlegung gegenüber dieser Partei durch den Offenlegenden bekannt waren; oder (iv) von dieser Partei unabhängig ohne Bezugnahme auf vertrauliche Informationen entwickelt werden.

11.     Referenzbenutzer. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Claroty den Benutzer als Benutzer der Software identifizieren und die Marke und/oder das Logo des Benutzers (i) in Verkaufspräsentationen, Werbe-/Marketingmaterialien und Pressemitteilungen verwenden kann und (ii) ein kurzes Profil für Werbezwecke auf der Website von Claroty und anderen Werbekanälen entwickeln kann.

12.     Bewertung/Wertnachweis

12.1. Evaluierungsprodukte. Wenn Claroty die Bewertungsverwendung eines Produkts durch den Benutzer genehmigt, zu Bewertungszwecken, wie z. B. einen Konzept- oder Wertnachweis (ein „Bewertungsprodukt“), die hierin enthaltenen Bedingungen auch für den Zugriff auf und die Nutzung des Evaluierungsprodukts gelten, mit Ausnahme der folgenden abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen: (i) die Dauer der Bewertung wie zwischen dem Benutzer und Claroty vereinbart erfolgt (der „Bewertungszeitraum“), vorausgesetzt, dass jede Partei den Bewertungszeitraum jederzeit durch schriftliche Mitteilung (die per E-Mail erfolgen kann) an die andere Partei kündigen kann; (ii) ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag, das Evaluierungsprodukt „WIE BESEHEN“ ohne Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt wird, und Claroty lehnt alle Garantien ab, Unterstützungspflichten, und andere Verbindlichkeiten und Verpflichtungen für das Evaluierungsprodukt; (iii) der Zugriff und die Nutzung des Evaluierungsprodukts durch den Kunden auf den alleinigen Zweck der Bewertung und Prüfung der Leistung der Evaluierungsprodukte für einen potenziellen Kauf durch den Benutzer beschränkt ist; und (iv) der Benutzer wird, auf Anfrage von Claroty, Claroty unverzüglich die Ergebnisse der Nutzung des Evaluierungsprodukts durch den Benutzer zur Verfügung zu stellen, einschließlich etwaiger Mängel, Fehler, Ausfälle, oder Fehler beim Betrieb des Evaluierungsprodukts und alle Informationen, die Claroty vernünftigerweise in Bezug auf die Leistung des Evaluierungsprodukts verlangt.

12.2. Ablauf/Beendigung des Beurteilungszeitraums. Nach Ablauf oder Kündigung des Bewertungszeitraums kann der Benutzer nach eigenem Ermessen entweder (i) den gesamten Zugriff auf und die Nutzung der Produkte einstellen und die Geräte unverzüglich, spätestens jedoch drei (3) Tage danach, dauerhaft zurückgeben und alle Kopien der Software, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Benutzers befinden, löschen und Claroty schriftlich über eine solche Rückgabe oder Vernichtung bescheinigen; oder (ii) die Bedingungen für den Kauf der Bewertungsprodukte aushandeln.

13.     Verschiedenes. Diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates New York ausgelegt und geregelt (mit Ausnahme von kollisionsrechtlichen Bestimmungen) und die zuständigen Staats- und Bundesgerichte im Staat New York haben die ausschließliche Zuständigkeit für alle Konflikte oder Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung in Bezug auf die hierin gewährte Lizenz und den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von beiden Parteien unterzeichnet wird. Das Versäumnis einer der Parteien, im Falle eines Verstoßes gegen diesen Vertrag gewährte Rechte durchzusetzen oder Maßnahmen gegen die andere Partei zu ergreifen, gilt nicht als Verzicht dieser Partei auf die nachfolgende Durchsetzung von Rechten oder nachfolgende Maßnahmen im Falle zukünftiger Verstöße. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung für nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung nur in dem maximalen Umfang reformiert, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Dieser Vertrag ist für die jeweiligen Erben, Begünstigten, gesetzlichen oder persönlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger der Parteien bindend. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, außer in Verbindung mit einer Fusion (kraft Gesetzes oder anderweitig), Konsolidierung, Umstrukturierung, Änderung der Kontrolle oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte oder einer ähnlichen Transaktion dieser abtretenden Partei. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei dieses Vertrags liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, höhere Gewalt, staatliche oder lokale Regierung, Krieg, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben oder Sturm, Terrorakte, Explosion, zivile Unruhen, Bankstreik oder Arbeitskämpfe.

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